Der Pfarrkirchenrat

Der Pfarrkirchenrat ist jenes Gremium, das nach kirchenrechtlichen Bestimmungen für jeweils 5 Jahre zu bestellen ist.
Seine Aufgabenbereiche sind die kirchliche Vermögensverwaltung und Baulast-Angelegenheiten, sowie die Mitwirkung bei der Erhebung des Bauzustandes. Dazu gehört die Erstellung eines Haushaltsplanes, des Rechnungsabschlusses sowie die Bestellung oder Entlassung der weltlichen Angestellten auf Vorschlag des Vorsitzenden (Pfarrer). Der Pfarrkirchenrat ist verantwortlich für die Überwachung des Bauzustandes der Kirchengebäude und hat bei notwendigen Instandhaltungs- o
der Herstellungsmaßnahmen die entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen und die Antragstellung an die bischöfliche Behörde durchzuführen. Ein Mitglied des Pfarrkirchenrates ist von Amts wegen Mitglied des Pfarrgemeinderates (derzeit Gerhard Achammer).

 

 

Pfarrökonom:

DI Philipp Stoll

 

Mitglieder:

Gerhard Achammer

Jannis Aust

Ing. Michael Pichler

Günther Thomann

Hubert Thonhauser

 

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Pfarrbrief April 2024.pdf
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